BÜRGERBEGEHREN
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Wichtige Information: Unterschriften können NICHT online abgegeben werden. Auch unterschrieben und eingescannte Listen sind ungültig. Wir benötigen die Originallisten! Gebt sie entweder in den Sammelstellen ab, oder sendet sie per POST (analog!) an die GEW, DIE LINKE oder den Kulturpark West!
Wichtig: Eine gültige Unterschrift können die Einwohner der Gemeinde leisten, die das Kommunalwahlrecht besitzen. Dies sind in Bayern alle Einwohner mit Erstwohnsitz ab dem 18. Lebensjahr, die die Staatsbürgerschaft Deutschlands oder eines anderen Landes der Europäischen Union besitzen. Sie müssen mindestens zwei Monate in der Gemeinde leben (angemeldet sein) und das Wahlrecht darf nicht entzogen worden sein.
Abgabestellen in Augsburg (hier kann auch unterschrieben werden!!)
Hier können Unterschriftenlisten abgeholt und ausgefüllte auch wieder abgegeben werden:

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Dr. Tobias Bevc
